top of page

AGB - Social Media Gültig ab 1. Juni 2026

 

1.    Vertragslaufzeit Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann danach von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist das Einlangen der schriftlichen Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei.
 

2.    Kosten, Rechnungslegung und Zahlungsverzug Die Kosten für die laufende Zusammenarbeit sind monatlich zu entrichten, exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Rechnungslegung erfolgt im Vorhinein. Die Rechnung ist, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb 14 Tage zur Zahlung fällig. Die vereinbarte Monatspauschale ist wertgesichert. Als Grundlage dient der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an dessen Stelle tretender vergleichbarer Index. Ausgangswert ist der für den Monat des Vertragsbeginns veröffentlichte Indexwert. Eine Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Jänner auf Basis der Veränderung des Indexwertes gegenüber dem Ausgangswert bzw. dem zuletzt angepassten Wert. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahngebühr von € 20,- pro Mahnung und anfallende Betreibungskosten. Bei ausbleibender Zahlung ist Ho & Co GmbH berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Reduktion der vereinbarten Monatspauschale. Dauert der Zahlungsverzug länger als 60 Tage, ist Ho & Co GmbH berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen und offene Forderungen an ein Inkassobüro oder einen Rechtsvertreter zu übergeben. Dadurch entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit diese gesetzlich zulässig und angemessen sind.

 

3.    Leistungsumfang und Social-Media-Planung Ho & Co GmbH übernimmt die Betreuung der im Einzelfall vereinbarten Social-Media-Kanäle des Auftraggebers. Der konkrete Leistungsumfang — insbesondere die Anzahl der monatlichen Beiträge, Videos sowie die betreuten Plattformen — ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung gemäß den Angaben des Vertrages. Die monatliche Pauschale umfasst insbesondere Konzeption, Gestaltung, Textierung, Planung und Veröffentlichung der vereinbarten Social-Media-Inhalte, Strategie- und Storytelling-Konzept, Interviews, Stories, Reposten von Kundenmarkierungen, Hashtag-Recherche und -Pflege, Caption-Texte und Copywriting, Kundenkommunikation und Bedarfsanpassung, Veranstaltungen und Feiertage, quartalsweises Abstimmungsgespräch und Planung, eine Korrekturrunde pro Content-Paket sowie Beantwortung von Anfragen über Social Media. Fahrkosten sind inkludiert. Ein Social-Media-Plan wird von Ho & Co GmbH erstellt und dem Auftraggeber regelmäßig zur Verfügung gestellt. Die finale Planung kann abhängig von saisonalen Themen, betrieblichen Anforderungen, Bildmaterial, Freigaben und aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Nicht in der Monatspauschale enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart: bezahlte Werbebudgets für Meta, TikTok oder andere Plattformen, aktives Community Management, laufende Kommentarüberwachung, externe Lizenzkosten, Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs. Zusätzliche Leistungen werden gemäß der Extrapreisliste auf Seite 3 verrechnet. Eine Garantie hinsichtlich Reichweite, Follower-Entwicklung, Interaktionen, Umsatzsteigerung oder algorithmischer Sichtbarkeit kann nicht übernommen werden, da diese Faktoren von den jeweiligen Plattformbetreibern, dem Nutzerverhalten und weiteren externen Einflüssen abhängig sind..

 

4.    Bild-, Video-, Grafik- und Textmaterial Bild-, Video-, Grafik- und Textmaterial wird von Ho & Co GmbH nach Bedarf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber erstellt. Sämtliche von Ho & Co GmbH erstellten Inhalte bleiben, soweit rechtlich zulässig, urheberrechtlich Ho & Co GmbH bzw. den jeweiligen Urhebern zugeordnet. Der Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der erstellten Inhalte auf den ausdrücklich vereinbarten Social-Media-Kanälen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere für Drucksorten, Webseiten, Werbeanzeigen, Speisekarten, Plakate, externe Plattformen, Weitergabe an Dritte, Bearbeitung durch Dritte oder Verwendung nach Vertragsende, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ho & Co GmbH. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Bild-, Video-, Grafik- oder Textmaterial bleibt im Eigentum bzw. in der Verantwortung des Auftraggebers. Der Auftraggeber bestätigt, über alle erforderlichen Rechte an diesem Material zu verfügen. Für Rechtsverletzungen, insbesondere Urheberrechts-, Markenrechts-, Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzungen durch vom Auftraggeber bereitgestelltes Material, übernimmt Ho & Co GmbH keine Haftung.
Datenschutz und Persönlichkeitsrechte bei Aufnahmen vor Ort: Werden Foto- und/oder Videoaufnahmen in den Betriebsräumlichkeiten des Auftraggebers durchgeführt, obliegt es ausschließlich dem Auftraggeber als Betreiber der Örtlichkeit, die erforderlichen datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dies umfasst insbesondere das Anbringen geeigneter Hinweisschilder oder Aushänge, die Gäste, Besucher und sonstige anwesende Personen über laufende Foto- und Videoaufnahmen informieren, sowie die Schaffung der Möglichkeit, der Aufnahme zu widersprechen. Ho & Co GmbH übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter, die aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Aufnahmen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers entstehen, sofern Ho & Co GmbH auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Materialien gehandelt hat.

 

5.    Fotoshootings und Termine Fotoshootings werden nach Bedarf und in Abstimmung mit dem Auftraggeber vereinbart. Wird ein vereinbartes Fotoshooting weniger als 24 Stunden vor dem Termin durch den Auftraggeber abgesagt oder verschoben, ist Ho & Co GmbH berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von € 550 netto zu verrechnen. Kann ein vereinbartes Fotoshooting aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, nicht oder nicht vollständig durchgeführt werden, entsteht kein Anspruch auf Reduktion der vereinbarten Monatspauschale. In diesem Fall ist Ho & Co GmbH berechtigt, auf bestehendes Bild- und Videomaterial zurückzugreifen oder die geplanten Inhalte entsprechend anzupassen.

 

6.    Betreuung der Social-Media-Accounts und Zugriffsrechte Die Zusammenarbeit setzt voraus, dass der Auftraggeber Ho & Co GmbH rechtzeitig alle erforderlichen Zugriffsrechte, Autorisierungen und Informationen für die vereinbarten Social-Media-Kanäle zur Verfügung stellt. Zugriffe sollen bevorzugt über offizielle Rollen- und Berechtigungssysteme der jeweiligen Plattformen erfolgen, insbesondere über Meta Business Suite, Business Manager oder vergleichbare Verwaltungssysteme. Die Übermittlung persönlicher Passwörter ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Der Auftraggeber bleibt für die rechtmäßige Verwaltung seiner Accounts, Zugänge und Berechtigungen verantwortlich. Ho & Co GmbH haftet nicht für Einschränkungen, Sperren, technische Probleme oder Verluste von Zugriffen, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Ho & Co GmbH verursacht wurden.

 

7.     Freigaben, Unterstützungspflicht und Mitwirkung des Auftraggebers Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Materialien, Zugangsdaten, Genehmigungen und Rückmeldungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Vom Auftraggeber freizugebende Inhalte gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung schriftlich Einwände erhoben werden. Verzögerungen durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Freigaben, fehlendes Material oder unvollständige Informationen des Auftraggebers führen zu keiner Reduktion der vereinbarten Monatspauschale.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, ist Ho & Co GmbH berechtigt, Inhalte auf Basis vorhandener Informationen, bestehender Materialien oder bisheriger Abstimmungen zu erstellen, zu verschieben oder anzupassen.

 

8.     Nutzerkommentare, Direktnachrichten und verbotene Inhalte Ho & Co GmbH übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, die von Dritten auf den betreuten Social-Media-Kanälen veröffentlicht werden. Dies umfasst insbesondere Kommentare, Bewertungen, Markierungen, Direktnachrichten oder sonstige Nutzerinteraktionen.

Die laufende Überwachung, Prüfung, Meldung, Beantwortung oder Löschung solcher Inhalte liegt ausschließlich beim Auftraggeber als Betreiber der jeweiligen Accounts, sofern Community Management nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ho & Co GmbH ist nicht verpflichtet, Kommentarbereiche, Direktnachrichten oder sonstige Interaktionen aktiv zu überwachen oder zu moderieren. Für rechtswidrige, beleidigende, hetzerische, diskriminierende, urheberrechtsverletzende oder sonstige unzulässige Inhalte Dritter übernimmt Ho & Co GmbH keine Haftung.

 

9.     Vertraulichkeit Ho & Co GmbH verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung besteht oder die Weitergabe zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus. Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen, interne Abläufe, Kalkulationen, Konzepte, Zugangsdaten, Strategien und nicht veröffentlichte Arbeitsergebnisse von Ho & Co GmbH vertraulich zu behandeln.

 

10.     Eigenwerbung und Referenznennung Ho & Co GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen Arbeitsergebnisse, Konzepte, Entwürfe, Designs, Foto-, Video-, Grafik- und Textinhalte sowie Ausschnitte daraus zum Zweck der Eigenwerbung, Referenzdarstellung und Portfolio-Präsentation unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der eigenen Webseite, in Social-Media-Kanälen, Präsentationen, Angeboten, Wettbewerben, Case Studies, Portfolio-Unterlagen und sonstigen Eigenwerbungsmaßnahmen von Ho & Co GmbH. Diese Berechtigung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ho & Co GmbH ist außerdem berechtigt, den Auftraggeber namentlich und unter Verwendung dessen Logos als Referenzkunden zu nennen. Die Verpflichtungen zur Vertraulichkeit gemäß Punkt 9 bleiben davon unberührt.

 

11.     Urhebernennung und Kennzeichnung Ho & Co GmbH bzw. den jeweiligen Urhebern verbleibt, soweit gesetzlich vorgesehen, das Recht auf Urhebernennung. Ho & Co GmbH ist berechtigt, ihren Namen, ihr Logo oder eine sonstige geschäftlich übliche Bezeichnung dezent auf erstellten Werbemitteln, Entwürfen oder Veröffentlichungen anzubringen, sofern dies branchenüblich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Eine Entfernung oder Veränderung einer solchen Kennzeichnung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Ho & Co GmbH.

 

12.     Plattformverfügbarkeit, Haftung, Vertragsbeendigung und Gerichtsstand Ho & Co GmbH übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Verfügbarkeit, technische Funktionsfähigkeit oder unveränderte Nutzbarkeit von Social-Media-Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok oder anderen Plattformen. Dies umfasst insbesondere Algorithmusänderungen, Reichweiteneinschränkungen, Funktionsänderungen, Account-Sperren, technische Störungen, Änderungen von Nutzungsbedingungen, Einschränkungen durch Plattformbetreiber oder die vollständige Einstellung einzelner Dienste. Ho & Co GmbH haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Ho & Co GmbH verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden, Datenverluste oder ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung schriftlich aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerem Vertragsbruch, Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen, Missbrauch von Zugängen, rechtswidrigen Inhalten, nachhaltiger Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten oder sonstigen Umständen vor, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen. Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit durch den Auftraggeber oder aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund wird eine pauschalierte Vertragsstrafe in Höhe von 3 Monatspauschalen fällig. Weitergehende offene Forderungen aus bereits erbrachten Leistungen sowie sonstige berechtigte Ansprüche von Ho & Co GmbH bleiben davon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Ho & Co GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

bottom of page